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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen zur Internetpräsenz

§ 5 TMG wird zu § 5 DDG (2024)

Da keine gesetzliche Pflicht besteht, § 5 DDG überhaupt im Impressum anzugeben, 

wird empfohlen, auf die Angabe des Paragrafens ("§ 5 TMG/Telemediengesetz" bzw. "§ 5 DDG") 

in diesem Impressum komplett zu verzichten.